Mitgliedschaft - Die Vorteile einer Innungsmitgliedschaft
Unere Mitglieder sind Friseur-Innungen in Hessen. Über die Mitgliedschaft in einer unserer MItgliedsinnungen profitieren Sie als Innungsmitglied auch von unseren Leistungen. Die INNUNGSMITGLIEDSCHAFT bedeutet folgende LEISTUNGEN oder anders gesagt:
"Was bekomme ich für meinen Innungsbeitrag?"
• Sie benötigen keine Rechtsschutzversicherung, da Sie die Innung bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht vertritt. Die Kosten dieser Versicherung sind in vielen Fällen so hoch, wie der gesamte Beitrag.
• Sie erhalten die kostengünstige Mitgliedschaft bei der Innungskrankenkasse.
• 20% günstigere GEMA- Gebühren
• 30% günstigere BuS- Gebühren. Wir haben Verträge mit einer Privatfirma ausgehandelt, die Innungsmitgliedern einen Vorzugspreis gewährt!
• Kooperation zwischen dem Landesinnungverband - der BGW und dem neuen BuS-Dienstleister, dem Büro für Arbeit und Umwelt, welche die Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell für alle Betriebsinhaber zu einem geringen Preis ermöglicht (Bezuschussung durch die BGW).
• bis zu 50% günstigere Prüfungsgebühren bei Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2.
• 50% günstigere überbetriebliche Unterweisungsgebühren (G-Fri)(geringe Abweichungen in örtlichen Innungen).
• regelmäßige Informationsrundschreiben der Innung.
• Bezug von Broschüren und Formularen (Ausbildungsverträge, Berichtshefte, Arbeitsverträge, Tarifverträge, usw).
• politische Vertretung über Landes- und Zentralverband.
• Präsentation der jeweiligen neuen Frisurenmode im Frühjahr und Herbst.
• Frisurenheft und Technikposter.
• kostenloses Fachtraining für die Jugend.
• Mitarbeit in den Fachgruppen: Damen, Herren und Kosmetik.
• Gemeinschaftswerbung.
• Abschluß von Tarifverträgen (Manteltarifvertrag, Lohn- und Gehaltstarifvertrag, Ausbildungstarifvertrag).
• Wettbewerbsrecht und damit Vermeidung unlauteren Wettbewerbs.
• Innungsversammlungen mit Informationsreferenten.
• Schiedsstelle für Lehrlingsstreitigkeiten (falls von der Innung eingesetzt).
Die Innungsmitgliedschaft kostet weniger als Sie denken...
Sie sind Friseurmeister und noch kein Innungsmitglied?
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft in einer unserer Innungen nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir leiten Ihre Interessenbekundung dann an die für Sie in Frage kommende Friseur-Innung weiter.