BUS-Dienst

Eine aufwändige Kooperation wurde zwischen dem LIV, der BGW und einem neuen Dienstleister für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Dienst), hier dem Büro für Arbeit und Umwelt aus Remscheid, geschlossen. Diese Kooperation existiert seit dem 01.06.2008.

Diese vertragliche Konstellataion bietet für alle Seiten nur Vorteile: Da vom BuS-Dienst nur von der BGW ausgebildete Multiplikatoren eingesetzt werden dürfen, sichert dies eine hohe Qualität der Leistung. Zum anderen ermöglicht es allen Betriebsinhabern, ihre betriebs- und sicherheitstechnische Betreuung durch die Teilhabe an einer Schulung im Rahmen der alternativen Betreuung, in Ergänzung an eine Begehung, nachzuweisen. Dieses Konzept Schulung & Begehung ist daher möglich, da die Dach- und Standesorganisation des Friseurhandwerks, hier der Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen, die vorgenannten Kooperationen geschlossen hat. Dies bedeutet, dass alle Betriebsinhaber des Friseurhandwerks in Hessen an dem alternativen Konzept teilnehmen können, unabhängig ob sie Innungsmitglied sind oder nicht. Ohne diese Kooperationen wäre überhaupt keine Teilnahme an der alternativen Betreuung möglich!

Dies ist wieder ein positiver Effekt, der durch den Einsatz der Fachverbandes für alle Kollegen vor Ort erreicht wurde. Selbstverständlich erhalten Innungsmitglieder aufgrund ihrer Mitgliedschaft einen Vorzugspreis. Weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Landesinnungsverbandes Friseurhandwerk Hessen, Ihrer Innung oder dem Büro für Arbeit und Umwelt.

Betreuungsmodelle:
a) grund- und anlassbezogene Betreuung
oder
b) Alternativbetreuung

Bei der alternativen Betreuung ist eine Erstbegehung nicht mehr zwingend notwendig. Die alternative Betreuung findet im Rahmen einer halbtägigen Schulung in der Innung statt. Das Feed-Back durch bereits stattgefundene Schulungen ist sehr positiv. Auch hat die Geschäftsstelle das neue Schulungsmaterial gesichtet und dieses für sehr geeignet befunden. Diese Betreuungsmethode wird empfohlen.

Jeder Betriebsinhaber mit Angestellten, (auch Aushilfen!) ist gesetzlich verpflichtet diese Maßnahme des Arbeitschutzes durchzuführen und später in seinem Unternehmen zu implementieren. Eine Unterlassung kann zu empfindlichen Bußgeldern und persönlicher Haftung führen!
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Kooperationsparnter seit dem 01.06.2008 ist:
Büro für Arbeit und Umwelt
Inh. Frank Kleinmann
Sandkuhlstraße 6
42853 Remscheid
Fon:        02191 / 69606 0, Freecall: 0800 0852258
Fax:        02191 / 6960669
E-Mail:        Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage:     www.bau-rs.de

WICHTIGE ALLGEMEINE HINWEISE:
Arbeitsschutz ist unumgänglich, aber auch sonst ist dieses Thema sehr wichtig.
Haben Sie mindestens 1 Mitarbeiter/in in Ihrem Betrieb?
Dann benötigen Sie eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Dienst).

Ihre Handwerksorganisation bietet Ihnen diese in Form der Alternativbetreuung an. Das heißt konkret:
-    Sie besuchen einmal innerhalb von 5 Jahren für 5 Stunden eine Schulung. Hier wird u. a. eine Gefährdungsbeurteilung erarbeitet, die Sie dann in Ihrem Betrieb umsetzen.
-    Sie erhalten darüber eine Bescheinigung als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft (BGW).
-    Erst nach 5 Jahren absolvieren Sie eine Wiederholungsschulung/Fortbildung.

Was ist die Rechtsgrundlage für die BuS-Betreuung?
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV-Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Jeder Friseurbetrieb, der Personal beschäftigt, d. h. ab 1 Beschäftigte/n  (u. a. geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte,  Aushilfen,  Auszubildende), ist verpflichtet, diese Betreuung einzurichten.

In Kooperation mit Ihrer Berufsgenossenschaft (BGW) und Bau Weiterbildung bietet der Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen über seine Mitglieds-Friseur-Innungen in Hessen die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Form der Alternativbetreuung (Schulungen) an.

Was kostet die Alternativbetreuung?

für Innungsmitglieder    100,00 Euro für 5 Jahre (pro Jahr 20,00 Euro)
für Nichtmitglieder    280,00 Euro

Sie haben vor 5 Jahren – in 2020 – bereits eine Erstschulung oder Fortbildung besucht?
Dann steht 2025 die nächste Schulung an. Die Teilnahme ist Pflicht. Wenn Sie eine Schulung gebucht haben und absagen, gelten Sie gegenüber der BGW als nicht betreut.
Nicht wahrgenommene oder abgesagte Termine werden berechnet.

Die Schulungen 2025 sind geplant und Zeit, Ort und Veranstalter sind unten angefügt!
 
Die letzte Schulung in 2025 findet statt am:

Montag, 20. November 2023
  9:00 – 14:00 Uhr Erstschulung
14:00 – 19:00 Uhr Fortbildung
Veranstaltungsort: Brockenhaus Hanau
Lamboystr. 52, 63452 Hanau
Infos u. Anmeldung: LIV-Geschäftsstelle, Tel. 06181–50 21 29-4,
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sollten Sie diesen Termin bevorzugen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir senden Ihnen gerne ein Anmeldeformular zu.

Bei einer Absage nach der Anmeldung zum letzten Termin in 2025 fällt der Betrieb nicht mehr unter die Alternativbetreuung und müsste einen Vertrag über die Regelbetreuung abschließen, die zu wesentlichen Mehrkosten führt.

Sie haben bereits eine Erstschulung oder Fortbildung im Zeitraum von 2020 bis 2024 absolviert? ODER: Sie arbeiten im Betrieb alleine (ohne Mitarbeiter) oder als mobile/r Friseur/in? ODER: Sie haben bereits mit einem Dienstleister einen Vertrag über eine BuS-Regelbetreuung abgeschlossen?
Dann benötigen Sie in 2025 keine BuS-Schulung; dieses Schreiben betrifft Sie nicht.

Werden Sie Innungsmitglied und profitieren Sie sofort von Mitgliedervorteilen, also auch schon jetzt für diese BuS-Erst- oder Fortbildungsschulung?
Mitglieder haben wirtschaftliche und fachliche Vorteile und sparen z. B.:
-    bei der BuS-Betreuung
-    bei Seminaren
-    bei den Gebühren für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung und den Prüfungen
-    über Rahmenverträge z. B. Strom, Wasser, Pkw
-    bei Rechtsstreitigkeiten mit Mitarbeitern (Arbeitsrecht)
Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet Ihnen gerne Ihre zuständige Friseur-Innung!



BUS-DIENST - Die Betreuungstermine für das aktuelle Kalenderjahr sind:

BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDEN HINWEIS:
Wer erstmals eine BUS-Dienst-Schulung besuchen muss, hat dann eine Erstschulung zu besuchen! Innerhalb von 5 Jahren, also spätetstens im 5. Jahr nach der Erstschulung muss man eine Fortbildung besuchen. Hält man diese Frist von 5 Jahren nicht genau ein, liegt also die Erstschulung länger als 5 Jahre zurück, dann verfällt dieses Betreuungsmodell und man gilt bei der BGW als nicht betreut, was ggf. Kontrollen, Bußgelder etc. nach sich ziehen kann.

Termine BuS-Schulungen 2024

Mo, 26.02.2024,   9:00 Uhr, Fortbildung
Mo, 26.02.2024, 14:00 Uhr  Fortbildung
Veranstalter: Friseur- u. Kosmetik-Innung Darmstadt
Infos u. Anmeldung: LIV Friseure Hessen, Frau Herbert
Tel. 06181 – 50 21 29-0
Fax 06181 – 50 21 29-1
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Montag, 11.03.2024,  9:00 Uhr, Erstschulung
Montag, 11.03.2024, 14:00 Uhr, Fortbildung
Veranstalter: Friseur- u. Kosmetik-Innung Marburg
Infos u. Anmeldung: Kreishandwerkerschaft, Frau Freund
Tel. 06421 -   95 09-10
Fax: 06421 – 95 09-99
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Mo, 15.04.2024,   9:00 Uhr, Fortbildung´
Mo, 15.04.2024, 14:00 Uhr, Fortbildung
Veranstalter: Friseur- und Kosmetiker-Innung
Kreis Bergstraße
Infos u. Anmeldung: Kreishandwerkerschaft
Tel. 06251 - 138-157, Herr Kessler
Fax 06251 – 138-138
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Mo, 29.04.2024, 9:00 Uhr, Fortbildung
Veranstalter: Friseur- und Kosmetik-Innung
Frankfurt am Main
Infos u. Anmeldung: Friseur- und Kosmetik-Innung
Frankfurt am Main
Tel. 069 – 23 35 17, Frau Müller u. Frau Tecic
Fax 069 – 23 23 58
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Mo, 13.05.2024,   9:00 Uhr, Erstschulung
Mo, 13.05.2024, 14:00 Uhr, Fortbildung
Veranstalter: Friseur- u. Kosmetiker-Innung für den
Hochtaunuskreis
Infos u. Anmeldung: Kreishandwerkerschaft
Tel. 06172 -  67 34-0, Frau Wolf
Fax 06172 – 67 34-28
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Mo, 03.06.2024,   9:00 Uhr, Fortbildung
Mo, 03.06.2024, 14:00 Uhr, Fortbildung
Veranstalter: Friseur-Innung Gießen
Infos u. Anmeldung: Kreishandwerkerschaft
Tel. 0641 – 97 490 0-14, Frau Schmidt
Fax 0641 – 97 49 0-60
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Mo, 10.06.2024,   9:00 Uhr, Erstschulung
Mo, 10.06.2024, 14:00 Uhr, Fortbildung
Veranstalter: Friseur-Innung Offenbach
Infos u. Anmeldung: Kreishandwerkerschaft
Tel. 069 – 98 94 58-18, Frau Chaouch
Fax 069 – 98 94 58-10
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Mo, 17.06.2024,   9:00 Uhr, Erstschulung
Mo, 17.06.2024, 14:00 Uhr, Fortbildung
Veranstalter: Friseur-Innung Wiesbaden-Rheingau-Taunus
Infos u. Anmeldung: Kreishandwerkerschaft
Tel. 0611 – 999 14 0, Frau Sennerich
Fax 0611 – 999 14-10
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Mo, 04.11.2024,   9:00 Uhr, Fortbildung
Mo, 04.11.2024, 14:00 Uhr, Fortbildung
Veranstalter: Friseur-Innung Dieburg-Erbach
Infos u. Anmeldung: Kreishandwerkerschaft
Tel. 06151 – 300 81 10
Fax 06151 – 300 81 20
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Mo, 25.11.2024,   9:00 Uhr, Erstschulung
Mo, 25.11.2024, 14:00 Uhr, Fortbildung
Veranstalter: LIV Friseurhandwerk Hessen
Infos u. Anmeldung: LIV Friseure Hessen, Frau Herbert
Tel. 06181 – 50 21 29-0
Fax 06181 – 50 21 29-1
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